Von allen Lampen wandeln Glühbirnen die geringste Menge der aufgenommenen elektrischen Leistung in sichtbares Licht um, gleichzeitig werden sie aber in Privathaushalten am häufigsten eingesetzt.
Als erster Staat hat Australien Anfang 2007 ein Verbot der Glühbirne als Beitrag zum Klimaschutz beschlossen.
Die Europäische Union folgte dieser Idee kurz darauf, und Ende des Jahres 2008 billigten die Mitgliedstaaten der EU die schrittweise “Abschaffung der Glühlampe” bis zum Jahr 2012 [*], die Kommission hat die Verordnung am 18. März 2009 verabschiedet [*]
Die Informationspolitik der Tagespresse die meist nur zwischen Energiesparlampen und Glühbirnen unterscheidet (was aber auch an der Formulierung der offiziellen Pressemittelungen liegt), und das Unwissen vieler Menschen über verschiedene Lampentypen und den genauen Inhalt des Entwurfes und der Verordnung hat gerade bei Reptilienhaltern zu großer Panik geführt, da diese Personengruppe meint, auf den Einsatz von Glühbirnen angewiesen zu sein.
Sachlichere Informationen sich auf der Webseite der EU zu finden:
Es handelt hierbei nicht, wie oft dargestellt,um ein Verbot der Glühbirne, sondern um eine Verordnung, die festlegen soll, wie die Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung energiebetriebener Produkte (2005/32/EG) in Bezug auf nicht gerichtete Haushaltslampen umgesetzt werden soll.
Alle Lampen, die nicht “nicht gerichtete Haushaltslampen” sind, sind von der Verordnung nicht erfasst. Letztlich bezieht sich die Verordnung daher nur auf: Glühbirnen (keine Spotstrahler), Energiesparlampen und LED-Lampen.
Dazu einige Zitate
Eine Haushaltslampe ist eine Lampe, die zur Raumbeleuchtung im Haushalt bestimmt ist.
Speziallampen (wie Lampen, die in Verkehrssignalanlagen, Terrariumsbeleuchtungen oder Hausgeräten zum Einsatz kommen) und in der ihnen beiliegenden Produktinformation eindeutig als solche gekennzeichnet sind, sollten von dieser Verordnung nicht erfasst werden.
Die Anforderungen dieser Verordnung gelten nicht für
gerichtete Lampen (also Spotstrahler)
Lampen mit einem Lichtstrom unter 60 Lumen oder über 12 000 Lumen
Lampen, bei denen:
- mindestens 6 % der Gesamtstrahlung im Bereich 250-780 nm zwischen 250 und 400 nm liegen,
- der Strahlungsgipfel zwischen 315 und 400 nm (UVA) oder 280 und 315 nm (UVB) liegt (also UV-Lampen)
Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät
Hochdruckentladungslampen (Darunter fallen hqi, HQL, PowersunUV, Ultravitalux, usw.)
Für die nicht gerichteten Haushaltslampen gelten Ökodesign-Anforderungen, die eine bestimmte Effizienz vorschreiben. Alle nicht gerichteten Haushaltslampen die diese Effizienzanforderungen nicht erfüllen, dürfen in Deutschland nicht mehr vom Hersteller verkauft werden. Dabei steigen die Anforderungen in 6 Stufen an, um eine langsame Gewöhnung zu ermöglichen.
Da uns Reptilienhalter die Verordnung letztlich sowieso nicht betrifft, da im Grund niemand auf normale Glühbirnen (keine Spoststrahler) angewiesen ist, erspare ich es mir die komplizierten Regelungen hier zusammenzufassen
Eine allgemeinverständliche Übersicht findet man auf der Webseite von Osram: Neue EU-Richtlinie: Abschied von der Glühlampe
Vom “Glühbirnenverbot” völlig überschattet, ist zeitgleich eine ähnliche Verordnung für Lampen im Dienstleistungssektor (Büro und Straßenbeleuchtung) verabschiedet worden. Diese betrifft Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb (Verordnung (EG) Nr. 245/2009 der Kommission) - also im Gegensatz zur “Glühbirnenverordnung” die Lampen, die von Reptilienhaltern in erster Linie eingesetzt werden.
Ähnlich wie die “Glühbirnenverordnung” werden hier Anforderungen an die Energieeffizienz und den Quecksilbergehalt der Lampen gestellt (wobei der Quecksilbergehalt primär in der Verordnung 2002/95/EG (RoHS) erfasst ist). Die Details sind in der Verordnung zu finden, große Gefahr dürfte für uns nicht bestehen, da wir bereits jetzt energieeffiziente Modelle vorziehen. UV-Lampen sind - wie bei der “Glühbirnenverordnung” - ausgenommen.
Gerichtete Glühbirnen sollen von einem zweiten Teil der “Glühbirnenverordnung” erfasst werden, über die im Jahr 2010 detaillierter diskutiert werden soll. Zur Zeit laufen noch Untersuchungen, über die auf der Webseite www.eup4light.net berichtet werden wird (derzeit keine öffentlichen Informationen).
Die vorbereitenden Studien für die Eco-Design Anforderungen an gerichtete Lampen und Haushaltsbeleuchtung (Lot 19, part 2) sind inzwischen abgeschlossen, und können auf der Webseite www.eup4light.net heruntergeladen werden:
* Final report Lot 19 part 1&2: Domestic lighting
* Project Report Lot 19 part 1&2: Domestic lighting
Auch in der Verordnung EU 1194/2012 zu "Lampen mit gebündeltem Licht" sind Speziallampen für die Terrarienbeleuchtung ausdrücklich ausgenommen (Punkt 5, erste Seite).